_ wollte die Tötung eines Menschen nicht verursachen, nahm eine solche aufgrund seiner Vorgehensweise allerdings in Kauf. Er hat seine Söhne bestärkt, auf den Privatkläger einzustechen. Dass beim Privatkläger keine akut lebendbedrohliche Verletzung eingetreten ist, ist einzig einem glücklichen Zufall zu verdanken. Es liegt auch bei C.________ ein eventualvorsätzliches Handeln vor, welches sich an der Grenze zum direktvorsätzlichen Handeln befindet. Der Beschuldigte handelte aus nichtigem Anlass und hat den Tatentschluss seiner Söhne bedingungslos unterstützt.