vergleichbar erscheint. Zwischenfazit objektive Tatschwere Das objektive Tatverschulden ist im Verhältnis zum Strafrahmen als mittelschwer einzustufen und die Kammer erachtet (ohne Berücksichtigung des Strafmilderungsgrunds der Gehilfenschaft) 10 Jahre Freiheitsstrafe als dem objektiven Tatverschulden von C.________ angemessen. 82 44.1.2 Subjektive Tatschwere Willensrichtung und Beweggründe C.________ wollte die Tötung eines Menschen nicht verursachen, nahm eine solche aufgrund seiner Vorgehensweise allerdings in Kauf.