44. Strafzumessung betreffend C.________ 44.1 Tatkomponenten 44.1.1 Objektive Tatschwere Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Hierzu kann vollumfänglich auf die Ausführungen zu A.________ verwiesen werden (Ziff. 41.1.1 hiervor), das Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. die Gefährdung des betroffenen Rechtsguts ist unabhängig vom Tatbeitrag des jeweiligen Mittäters und damit auch des Gehilfen. Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung resp. Verwerflichkeit des Handelns