81 sichtigung der konkreten Strafhöhe für E.________ erweist sich eine Reduktion der Strafe um 6 Monate als angemessen. 43.4 Konkrete Freiheitsstrafe Es resultiert somit eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten. 43.5 Anrechnung von Untersuchungs- und Sicherheitshaft Die von E.________ verbüsste Untersuchungshaft von 85 Tagen ist vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe anzurechnen.