80 43.2 Täterkomponenten 43.2.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Auch E.________ verfügte, wie sein Bruder, vor der Tat über einen guten Leumund und wies einen solchen auch noch im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung auf (pag. 2334 ff. und pag. 2466 f.). Der aktuellste Strafregisterauszug enthält – abgesehen vom vorliegenden Verfahren – keine weiteren Einträge (pag. 2432). Wie bei A.________ liegen indes keinerlei besonderen Umstände vor, welche von der Kammer strafmindernd zu berücksichtigen wären.