subjektive Tatschwere Das eventualvorsätzliche Handeln ist leicht verschuldensmindernd, ebenfalls im Umfang von zwei Jahren, zu berücksichtigen. Nach den Tatkomponenten resultiert eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren. 43.1.3 Versuch als Strafminderungsgrund Bezüglich der theoretischen Grundlagen wird vollumfänglich auf die Ausführungen zu A.________ verwiesen. Ebenso kann sinngemäss auf die Erwägungen zur Nähe des Taterfolgs, namentlich des Todes des Privatklägers verwiesen werden. Hier ergeben sich für den Mittäter E.________ keinerlei Unterschiede.