79 Durch sein Tatverhalten offenbarte somit auch E.________ eine nicht mehr geringe kriminelle Energie. Zwischenfazit objektive Tatschwere Das objektive Tatverschulden ist mit Blick auf den Strafrahmen als mittelschwer einzustufen, weshalb die Kammer im Verhältnis zum Tatbeitrag von A.________ 10 Jahre Freiheitsstrafe als dem objektiven Tatverschulden von E.________ angemessen erachtet. 43.1.2 Subjektive Tatschwere Willensrichtung und Beweggründe E.