43. Strafzumessung betreffend E.________ 43.1 Tatkomponenten 43.1.1 Objektive Tatschwere Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Hierzu kann vollumfänglich auf die Ausführungen zu A.________ verwiesen werden (Ziff. 41.1.1 hiervor), das Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. die Gefährdung des betroffenen Rechtsguts ist unabhängig vom Tatbeitrag des jeweiligen Mittäters. Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung resp. Verwerflichkeit des Handelns