Dies ist negativ zu gewichten. Im Strafverfahren hat er sich anständig verhalten, aber bis zum Schluss den Privatkläger als Täter hinzustellen versucht. Reue und Mitgefühl sind bei A.________ nicht ersichtlich. Er verglich beispielsweise die von G.________ erlittenen Verletzungen mit einer selber erlittenen Schnittverletzung am Finger.