Als sein Bruder – E.________ – zu Hilfe geeilt war und den Privatkläger festhielt, stach er weitere drei Mal auf den wehrlosen Privatkläger ein, dies in den linken Rumpf, den linken Oberschenkel sowie das linke Knie. Dabei wendete er aufgrund der bestehenden Wut recht erhebliche Kraft auf und stach unkontrolliert zu. Dies zeigt sich daran, dass er seinen eigenen Bruder ebenfalls verletzte. 74 A.________ hat die Tat gemäss Beweisergebnis zwar nicht von langer Hand geplant, der konkrete Tatentschluss hat sich relativ spontan ergeben.