Die Verschuldenseinschätzung wird auch dadurch beeinflusst, ob und inwieweit es dem Opfer möglich ist, sich gegen einen Angriff zu wehren (MATHYS, a.a.O. N 93 f.). A.________ setzte für den Angriff gegen den Privatkläger als Tatmittel ein Messer ein. Er wirkte während des dynamischen Geschehens mehrfach mit dem Messer auf den Privatkläger ein. Zunächst stach er unvermittelt in die linke Schulter des Privatklägers. Als sein Bruder – E.________ – zu Hilfe geeilt war und den Privatkläger festhielt, stach er weitere drei Mal auf den wehrlosen Privatkläger ein, dies in den linken Rumpf, den linken Oberschenkel sowie das linke Knie.