eignisses ist der Privatkläger sodann gemäss eigenen Aussagen weiterhin (teilweise) arbeitsunfähig, wobei das Ausmass sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht gänzlich unbestritten sind (vgl. pag. 2519 Z. 5 ff., pag. 2438 ff.). Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutsverletzung resp. Verwerflichkeit des Handelns Bei Gewaltdelikten spielt das Ausmass beziehungsweise die Intensität der Gewalteinwirkung für die Einordnung der Tatschwere eine erhebliche Rolle. Die Verschuldenseinschätzung wird auch dadurch beeinflusst, ob und inwieweit es dem Opfer möglich ist, sich gegen einen Angriff zu wehren (MATHYS, a.a.O. N 93 f.).