_, als A.________ bereits zwei Mal auf den Privatkläger eingestochen hatte, zugerufen, sie sollen den Privatkläger töten und nicht zuwarten (vgl. Ziff. 37 f. hiervor). Dieses Zurufen hat seinen Sohn A.________ emotional unterstützt, weiter auf den Privatkläger einzustechen und E.________, den Privatkläger weiter festzuhalten. Die Aufforderung C.________ bestärkte A.________ und E.________ in ihrer Tat sowie ihrer Wut auf den Privatkläger und erleichterte ihnen die Weiterführung der bereits begonnenen Tat