__ das weitere Zustechen mit dem Messer zu ermöglichen. E.________ ist der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 7. Januar 2019 in AB.________, zum Nachteil von G.________, in Mittäterschaft zu A.________, schuldig zu sprechen (Art. 111 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB). 39.6.5 Subsumtion betreffend C.________ In der Anklageschrift vom 18. November 2019 wurde A.________ in der Hauptanklage ebenfalls der mittäterschaftlichen versuchten Tötung beschuldigt. Eventualiter wurde er der versuchten vorsätzlichen Tötung in Gehilfenschaft i.S.v. Art. 111 i.V.m. Art 22 Abs. 1 und Art. 25 StGB angeklagt.