Das Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechung festgehalten, dass es keiner besonderen Intelligenz bedarf, um zu erkennen, dass ungezielte Messerstiche in Brust und Bauch eines Menschen den Tod zur Folge haben können, was sinngemäss auch für den Rumpfbereich sowie den Bereich des Oberschenkels – in welchem Blutgefässe verlaufen, deren Verletzung zu einem lebensbedrohlichen Blutverlust führen kann – gelten muss. Wer in einer dynamischen und aggressiven Auseinandersetzung unkontrolliert mit einem Messer in den Rumpf eines Menschen sticht, schafft generell ein hohes Risiko einer tödlichen bzw. lebensbedrohlichen Verletzung, was selbst