und fügte diesem dabei Stichverletzungen am linken Oberschenkel sowie Knie, an der linken Schulter und an der linken Rumpfseite zu. Durch die Verletzung am Rumpf kam es zu einer Eröffnung der Bauch- und Brusthöhle. Es wurden weder relevante Organe noch grössere Gefässe verletzt, die Milz wurde indes nur knapp verfehlt. Die Verletzungen sowie deren konkret nicht, jedoch potentiell lebensgefährlichen Folgen sind aufgrund der vorliegenden Gutachten genügend dokumentiert.