__ und E.________ mehrjährige Gefängnisstrafen riskierten, wenn sie nichts Vorwerfbares gemacht hätten, indem sie mit ihren Aussagen A.________, der die Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung akzeptiert hat, zu decken versuchten. Aufgrund der Nähe und des weiteren Fortgangs der Auseinandersetzung, des impertinenten Nichtwissens betreffend Messer sowie der Aussage von E.________, er sei mit einem Messer verletzt worden, erhellt, dass E.________ das Messer in der Hand von A.________ sah, bevor er G.________ an den Schultern hielt. E.________ muss gewahr geworden sein, dass A.________