_, welche beobachtete, dass C.________ mit dem Finger in Richtung des Privatklägers gestikulierte (pag. 0792 Z. 79 ff). Weiter will nicht einleuchten, warum A.________, der unbestrittenermassen zugestochen hat, nicht zu seiner alleinigen Schuld stehen sollte, wenn C.________ und E.________ reinen Gewissens wären und sie durch das Verhalten A.________ dem Risiko empfindlicher Sanktionen ausgesetzt würden. Familienehre und - zusammenhalt hin oder her lässt sich auch fragen, ob C.________ und E._____