61 Privatkläger wurde sodann nicht von Anfang geltend gemacht und widerspricht auch den nachvollziehbaren und glaubhaften Aussagen von G.________, wonach C.________ ________ (Landessprache) gesprochen habe. Die Aussagen des Privatklägers bezüglich der Tötungsaufforderung durch C.________ imponieren sodann durch ihre zeitlich präzise Einordnung. Die Aufforderung sei erfolgt, bevor ihm die zwei letzten Stiche zugefügt worden seien. Für die Tötungsaufforderung spricht sodann auch die Zeugenaussage von U.________, welche beobachtete, dass C.____