0453), was von wütendem und wahrnehmbaren Zustechen A.________ zeugt. Dies ist vereinbar mit den Umständen, dass A.________ G.________ aufgesucht hat und dies L.________ in Angst versetzt hat. Weiter wurde E.________ bewusst aufgeboten, was M.________ in Angst versetzt hat. Sie habe ihm geschrieben, er solle sich nicht einmischen. Es ist darum klar, dass E.________ nicht zufällig am Tatort vorbeikam und dann dazu getreten ist, um zu schlichten, sondern vielmehr bewusst zur Verstärkung aufgeboten worden ist. Nicht nur hat der Privatkläger von Beginn weg ausgesagt, E.________ habe ihn gehalten, wodurch A.