Ferner ist auf die Übergabe der Tatwaffe im AJ.________(Restaurant) zu verweisen. C.________ zeigt sich keine Sekunde erstaunt über den Gegenstand. Ihm war offensichtlich klar, was das war und entsprechend auch, was passiert war. Auf der Videoüberwachung ist bis zum Eintreffen der Polizei denn auch kein Gespräch oder keine Geste ersichtlich, die auf Unklarheiten hindeuten würden. Es macht den Anschein, als ob alle gewusst haben, «was Sache ist». E.________ hat denn auch gewusst bzw. angegeben, von einer befreundeten Person mit einem Messer verletzt worden zu sein. Nach dem Messerstich wurde zudem seine Jacke aufgeschlitzt (pag. 0453), was von wütendem und wahrnehmbaren Zustechen A.___