mehrmals von Schlägerei spricht, ohne eine solche näher zu schildern und C.________ eine körperliche Auseinandersetzung verneint. Die Aussagen von A.________, wonach ihn G.________ zwei Mal mit der Faust geschlagen habe, bestätigt E.________ nicht. Fakt ist zudem, dass G.________ verwundet worden ist. In seinem Zustand hat er sich sicher nicht wegdrücken und beruhigen lassen, wie dies E.________ behauptet. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass kein einziger Zeuge eine Schlichtung oder ein passives Verhalten von A.________ oder E.________ wahrgenommen hat.