habe ihn ins Gesicht geschlagen. Ob mit der Faust oder nicht, wisse er nicht genau. G.________ habe ihn weiter bedroht. E.________ sei vor Ort gewesen, als er, G.________, geschlagen worden sei. G.________ habe dann das Messer aus der 56 Jacke genommen und E.________ mit dem Messer gestochen. Die Waffe habe er nicht gesehen (pag. 0014 ff.). Bei der zweiten polizeilichen Einvernahme gab A.________ zu Protokoll, G.________ habe ihn, C.________ und E.________ mit dem Tod bedroht. Urplötzlich habe er gesehen, dass er seinen Bruder mit einem Messer verletzt habe.