, C.________ und E.________ kann nicht festgestellt werden. A.________ führte aus, G.________ habe ihn mit der linken und rechten Faust an den Kopf geschlagen. G.________ habe weiter Vorwürfe gemacht. E.________ habe ihn aufgefordert, mit den Beleidigungen und dem Schlagen aufzuhören. Da habe G.________ auch auf E.________ eingeschlagen. Plötzlich habe er mit dem Messer auf E.________ eingestochen. Er habe das Messer nicht gesehen. Von der Familie Y.________ habe niemand Gewalt gegen G.________ angewandt (pag. 0522 ff.). Später führte A.________ aus, G.________ habe ihn bedroht und beschimpft. Dies sei auf der AH.________(Strasse) gewesen. Er habe G.________ beruhigen wollen. Dieser