_ wiederum vorerst nicht erkennen und führte später aus, A.________ habe ihm das Mobiltelefon übergeben (pag. 0668 ff.). Wie das Mobiltelefon von C.________ zu A.________ kam und warum dieser dieses ausgerechnet in dem Moment zurückgegeben hat, vermochte keiner der beiden schlüssig zu erklären. L.________ hat zu Protokoll gegeben, das Mobiltelefon des Schwiegervaters funktioniere in der Schweiz gar nicht. Später schwenkte A.________, welcher keinen Gegenstand und wenn, eine Brille gesehen haben will, auf die Übergabe des Mobiltelefons um. Anlässlich der Berufungsverhandlung sagte A.________, soweit er sich erinnern könne, sei dort nichts übergeben worden.