gegenüber L.________ davon, er sei mit einem Messer verletzt worden (pag. 0820 Z. 209 ff.). Entgegen seinen späteren Aussagen hat E.________ demnach mitbekommen, dass ein Messer im Spiel war. Entsprechend auch die Aussage von E.________ gegenüber dem behandelnden Arzt, wonach er von einer befreundeten Person mit einem Messer gestochen worden sei (pag. 1160). Es ist kein Grund ersichtlich, warum E.________ seinem Arzt gegenüber falsche Angaben gemacht haben sollte. Desgleichen, dass der Arzt Wahrheitswidriges aufgeschrieben haben sollte. Bände spricht überdies, dass E.________ dem Arzt gesagt hat, er sei von einer befreundeten Person, womit sicher nicht G._______