Dies offensichtlich um zu gehen. Die gutachterlichen Feststellungen ergeben ein stimmiges Ganzes, wenn man sich vor Augen führt, dass das Klappmesser, welches in der Jacke G.________ sichergestellt worden ist, denn auch keine DNA von A.________, C.________ oder E.________ aufwies (pag. 0453). Das von A.________ erwähnte Messer hat zudem nicht geöffnet werden müssen (pag. 0552 Z. 365 ff.). Vorher hatte A.________ zu Protokoll gegeben, G.________ habe mit der rechten Hand etwas im Auto gesucht und mit der linken telefoniert. Er glaube, er habe das Messer aus dem Fahrzeug geholt (pag. 0522 f.). Interessanterweise sprach E.________ gegenüber L.___