Warum hätte er dies auch tun sollen? E.________ erwähnte im Rahmen der Hafteröffnung das Handschuhfach nicht. Am 19. Februar 2020 gab er zu Protokoll, G.________ sei zu seinem Auto gegangen. Er habe etwas suchen oder etwas herausnehmen wollen. Dann sei A.________ auch zu ihm gegangen. Er habe aber nicht gesehen was G.________ habe behändigen wollen. Dann habe die Schlägerei zwischen A.________ und G.________ begonnen (pag. 0707). Auch diese eher seltsamen Aussagen lassen den Schluss zu, dass sich G.________ nie dem Handschuhfach zuwandte. An dieser Stelle gilt es, sich das Resultat der Auseinandersetzung in Erinnerung zu rufen. G.________ trug vier Stichverletzungen davon und E.____