0014 Z. 157 ff.). Diese Aussage mutierte später zur Schilderung, wonach sich 52 G.________ ins Auto gebeugt und «im Handschuhfach» gewühlt habe, wobei A.________ vermutet haben will, G.________ habe eine Waffe gesucht oder sonst einen Gegenstand, um sie umzubringen, resp. eine Faustfeuerwaffe (pag. 0548 f.). Eigenartig ist, dass G.________ von der Fahrerseite im Handschuhfach gesucht haben soll, was überlange Arme oder ein Hineinsteigen ins Auto bedingt. Ersteres ist anatomisch ausgeschlossen, letzteres wurde von niemandem so geschildert.