__ aufgeboten worden ist und bewusst zum neuen Lokal von G.________, bzw. und auf den AG.________(Platz) gefahren ist. Seine Aussagen, wonach er zufällig vom Auto aus einen Streit gesehen, resp. gehört (sic!) haben will, notabene aus ca. 55 Metern Distanz und dann erkannt haben will, dass A.________ und G.________ am Streiten gewesen seien, weswegen er auf den AG.________(Platz) gefahren sei, ist als Schutzbehauptung zu qualifizieren. Es sei in diesem Zusammenhang auf die Anzeige und die überzeugende Rekonstruktion durch die Kantonspolizei verwiesen (pag. 0517.1 ff.). Es ist sicher kein Zufall, dass K.________ vorerst den zweiten Anruf von A._____