nichts Gutes erahnen liess. Zur Verschleierung dieses Umstands wurde schliesslich der Coiffeurbesuch von C.________, der angeblich schon längst hätte zurück sein müssen und deswegen von A.________ gesucht worden ist, vorgebracht. Fakt ist, dass C.________ nach dem Coiffeurbesuch selbständig in das AJ.________(Restaurant) zurückgekehrt ist. Es gab keinen Grund für eine Nachsuche. X.________ hat bis 14.00 Uhr gearbeitet und ist hernach mit E.________ und C.________ zum Coiffeur gegangen. Eine Abwesenheit von knapp 40 Minuten zum Haareschneiden mit Fussmarsch zurück eines erwachsenen Mannes zieht in aller Regel keine Suchaktion nach sich. Der Grund für A.___