__ gegangen war. Die vorherige Aussage C.________, er sei nach dem Coiffeurbesuch zufällig auf G.________ und A.________ gestossen und sei nicht im AJ.________(Restaurant) gewesen, war falsch und nicht mehr haltbar. Es ist kein Grund ersichtlich, warum C.________ anschliessend nach ertappter Lüge nicht die Wahrheit gesagt haben sollte, als er zu Protokoll gab, L.________ habe ihn wegen A.________, welcher zum Privatkläger gegangen sei, nachgeschickt. C.________ fand den Ort der Auseinandersetzung schliesslich offenbar problemlos, was weiter belegt, dass der Standort des geplanten Restaurants von G.________ und O.________ bekannt war.