0979 Z. 437 f.). Wie der Videoüberwachung und der Mobiltelefonauswertung entnommen werden kann, verliess A.________ am 7. Januar 2019 um ca. 14.40 Uhr telefonierend das AJ.________(Restaurant) (pag. 0437). Der Anruf ging an K.________ (pag. 0439) und dauerte 37 Sekunden. Hernach versuchte A.________ E.________ anzurufen, was jedoch nicht gelang. Anschliessend telefonierte A.________ erneut mit K.________, welcher um 14.42.48 Uhr E.________ anrief (pag. 0439 und 0441). Das Gespräch dauerte 17 Sekunden und veranlasste E.________, sogleich ins Auto zu steigen und loszufahren. M.________, die Ehefrau von E.________, hatte mitbekommen, dass es beim Gespräch um G.___