37. Würdigung Es ist nicht feststellbar, kann aber offenbleiben, weswegen sich A.________ und G.________ und ihre Familien nicht mehr nahestehen. Einigkeit herrscht, dass dies schon seit Jahren so ist. Die konfliktbehaftete Situation ist sozusagen der Status quo. Am 24. September 2018 haben G.________ und O.________ ein Gesuch um Umnutzung einer Dienstleistungsfläche zu Gastrofläche gestellt (pag. 0517.16). Die AK.________ GmbH erhob Einsprache gegen das Gesuch. Mit Gesamtbauentscheid vom 27. Juni 2019 wurde dem Gesuch entsprochen.