36. Aussagen N.________ (pag. 0992 ff.). Die Aussagen der Ehefrau von K.________, N.________, entbehren jeder Glaubhaftigkeit und sind geradezu dreist. Sie berichtet als Einzige der Familie Y.________, O.________ sei nicht alleine im Auto gewesen, als er am Tatort aufgetaucht sei. Eine andere Person sei ausgestiegen, sei sogleich zum Auto des Privatklägers gegangen, habe in dieses gegriffen, einen Gegenstand entnommen und in einen Plastiksack gesteckt. Hernach sei die Person sofort verschwunden. Dass die entsprechenden Aussagen von N.________ von Rechtsanwalt J.___