(Einkaufsgeschäft). Er habe ihm ne- 47 benbei auch etwas von G.________ gesagt und dass er immer mit dem Auto umherfahre und der Vater vermisst werde. E.________ sei einverstanden gewesen, ins Restaurant zu kommen. Diese Schilderung ist in sich widersprüchlich und weist etliche Strukturbrüche auf. Der zweite Anruf von A.________ und der umgehende Folgeanruf an E.________ wird nicht geschildert bzw. ausgelassen. Der Anruf an E.________ soll quasi zufällig gewesen sein.