__ gewesen. Ihr Mann sei nicht der Typ, der sich da einmische. Die letzte Aussage geht fehl bzw. widerspricht ihren eigenen Aussagen, wonach sie ihren Ehemann in der SMS aufgefordert habe, sich nicht einzumischen und sie ein schlechtes Gefühl und Angst gehabt habe. Ansonsten deutet M.________ zumindest an, dass A.________ zugestochen habe. Ihre Aussagen stehen sodann im klaren Widerspruch zu denjenigen ihres eigenen Ehemannes, E.________, welcher die Auseinandersetzung rein zufällig gesehen haben will. Offensichtlich wurde E.________ informiert, wo sich der Privatkläger aufhielt und eilte sofort dorthin.