Letzterer ist bestens ortskundig und verfügte über ein funktionierendes Mobiltelefon, mit welchem er das Restaurant gemäss Videoaufnahmen verlassen hatte und worauf man ihn ohne Probleme hätte erreichen können. Erstaunlich ist auch, dass in der Familie nach einem solch gravierenden Vorfall nicht darüber geredet worden sein soll. Dies umso mehr, als auf den Videoaufnahmen klar ersichtlich ist, dass sich die Familie rege ausgetauscht hat, nachdem die drei Beschuldigten ins AJ.________(Restaurant) zurückgekehrt waren. Festzuhalten gilt es sodann, dass L.________ ausdrücklich von einem Messer spricht, mit welchem E.__