Sie habe dem Schwiegervater gesagt, A.________ sei nach draussen um ihn zu suchen, woraufhin jener das Geschäft wieder verlassen habe, um seinen Sohn zu suchen. Sie habe erst nachher gewusst, dass G.________ vor Ort gewesen sei. Er sei sonst nie dort. C.________ habe gesagt, E.________ sei verletzt. E.________ habe gesagt, es sei irgendetwas mit einem Messer gewesen. Sie hätten nicht über den Vorfall gesprochen. Diese Aussagen widersprechen den Aussagen der weiteren Beteiligten und zeigen, dass auch L.________ keine Hemmungen hat, zu lügen.