In der ersten Einvernahme stand sie angeblich noch offen. Es sei alles sehr schnell gegangen. Der Standort von U.________, der Durchgang ________, von welchem sie eine gute Sicht auf den Vorfall hatte, ist auf pag. 0805 ersichtlich. Diese Schilderungen decken sich relativ gut mit den Aussagen des Privatklägers, stehen jedoch im klaren Widerspruch zu den Aussagen der drei Beschuldigten. Die Zeugin beschreibt die Männer sehr detailliert (vgl. bspw. pag. 0791 Z. 64: «langer schwarzer Mantel») und zeichnet ein klares Gesamtbild, wonach zwei Männer auf einen losgegangen seien.