___ (Ausdruck für "Stopp"), also stopp, gewesen sein. Auch dass er, E.________, nicht gewusst haben will, dass der Privatkläger in der Nähe des AJ.________ (Restaurant) ein Restaurant habe eröffnen wollen, ist völlig unglaubhaft. Dies per se und wenn man die Aussagen der Mitarbeiter berücksichtigt, wonach E.________ A.________ deswegen hätte beruhigen müssen (vgl. hierzu die nachfolgenden Erwägungen).