42 E.________, auch dorthin gehen solle. Er habe auch nicht gewusst, dass G.________ in der Nähe des AJ.________(Restaurant) ein Restaurant habe eröffnen wollen. Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 1990 ff.) führte E.________ aus, er sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Niemand habe gedacht, dass da so ein Vorfall passieren könne. Man habe die Auseinandersetzung gehört. Die Verletzungen von G.________ seien passiert, bevor er beim Auto gewesen sei. Er habe beide weggedrückt und beruhigt. Er habe zuerst A._____