_ habe er beim Notfall gesehen. Er habe ihr unter Schock gesagt, dass er nicht wisse, was passiert sei. Er habe nicht gesehen, dass G.________ versucht habe, nach dem Messerstich gegen ihn, E.________, A.________ in den Kopf zu stechen. Er und A.________ hätten sich nach der Tat beim AJ.________(Restaurant) nicht unterhalten (was den Videoaufnahmen in den Akten klarerweise widerspricht). G.________ habe zu A.________ gesagt: Ich werde Dich umbringen, Du Nuttensohn. Er habe Alle bis zum Sohn von A.________ beleidigt. An der Schlusseinvernahme (pag. 0729 ff.) gab E.________ zu Protokoll, K.________, habe ihn angerufen und gefragt, wie es ihm gehe.