wie schon vorher geflissentlich den Anruf von K.________, was in Zusammenhang mit den Aussagen von E.________ Frau von Bedeutung ist. G.________ habe A.________ mit beiden Händen gestossen. Dies will E.________ aus einer Distanz von 40 Metern beobachtet haben. Die Schläge gab es erst beim Auto. G.________ habe immer wieder eine Schlägerei provozieren wollen. Er habe auch A.________ gestossen. G.________ sei im Auto gewesen. Das Gesäss auf dem Fahrersitz, mit dem Rücken gegen den Beifahrersitz. Die Beine noch auf der Strasse. So habe G.________ ihn gestossen. Er habe G.________ mit beiden Händen vorne an der Schulter gehalten zum Beruhigen. Er habe ihm so nur sein Vertrauen zeigen wollen.