___ seien in einem heissen Streit gewesen. Sein Vater habe ihm gesagt, als er aus dem Auto gestiegen sei, er solle zurück zum AJ.________ (Restaurant) gehen, hier sei ja nichts. Diese Schilderungen sind allein aufgrund der Örtlichkeit nicht wahrscheinlich. Es gilt den Standort des Autos von E.________ und desjenigen von G.________ zu berücksichtigen. Wie die überzeugende Rekonstruktion durch die Kantonspolizei aufzeigt, war der spätere Tatort für E.________ von der Stelle, an welcher er sein Auto abstellte gar nicht einsehbar (pag. 0517.1 ff.). Daneben will E.________ auf zig Meter aus dem Auto heraus laute Stimmen gehört haben. G.________ habe A.________ gestossen. Dann sei G._____