An der zweiten, parteiöffentlichen polizeilichen Befragung (an der ersten verweigerte er die Aussage; vgl. pag. 0686 ff.) gab E.________ zu Protokoll (pag. 0704 ff.), er sei Richtung AJ.________(Restaurant) gefahren mit dem Auto. Er habe in der Nähe vom AF.________(Einkaufsgeschäft) zwei Personen hervorschauen sehen und habe hören können, wie diese mit lauter Stimme gesprochen hätten. Er sei dann ein wenig nach vorne gefahren und habe gesehen, dass es sich um seinen Vater und A.________ gehandelt habe. Sein Vater habe ihn gesehen (vice versa gilt dies nicht). G.________ und A.________ seien in einem heissen Streit gewe-