__ nicht verletzt. Als er dorthin gekommen sei, sei der Streit bereits explodiert und er habe nur versucht, den Vorfall zu stoppen. Er habe nicht gesehen, was sein Bruder dort gemacht habe. Diese ersten Schilderungen muten komisch an. Der Geschehensablauf wird nicht klar, dabei wäre der geltend gemachte Sachverhalt nicht so kompliziert. Wie und weshalb E.________ an den Tatort gelangte, ist unklar und auch die angeblichen Schlichtungsversuche sind eigenartig. Dass sich der Privatkläger bereits beim Auto befunden habe, erwähnt E.________ zudem erst auf ausdrückliche Frage hin. An der zweiten, parteiöffentlichen polizeilichen Befragung (an der ersten verweigerte er die Aussage;