Dies, weil C.________ ansonsten um jeden Preis versucht, sowohl seine Handlungen als auch diejenigen seiner Söhne zu verharmlosen und die Ursache der Verletzungen des Privatklägers diesem selbst zuschreibt. Die Distanz welche er zum Privatkläger gehabt haben will, wird beispielsweise von Einvernahme zu Einvernahme grösser. Zu würdigen bleibt indes weiterhin, wen er mit seinen Aussagen schützen wollte. Nur sich selbst oder auch seine Söhne. An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 1979 ff.) gab C.________ an, er sei nach dem Coiffeur nach draussen gegangen, weil L.________ ihm gesagt habe, A.________ suche ihn, weil er vom Coiffeur zu spät nach Hause gekommen sei.