0443 ff.) sei vor dem Vorfall beim Auto gewesen. Es seien A.________ und G.________, die sprächen. A.________ und E.________ seien auf G.________ losgegangen, als G.________ sie aus dem Auto beschimpft habe. Er habe sie beschimpft und A.________ und E.________ seien auf ihn losgegangen. Hier sagt C.________ also klar aus, dass es seine Söhne gewesen seien, welche auf den Privatkläger losgegangen seien. Er könne sich nicht erinnern, vor dem Auto gestikuliert zu haben. Die Person, die das sage, lüge. Es sei denn, sie sei richtig. Er könne sich nicht erinnern, ob sich G.________ gewehrt habe. Nach dem Vorfall habe man im AJ.________(Restaurant) nicht darüber gesprochen.