Diese Schilderung unterstützte er mit zahlreichen Gesten. Gemäss seiner Verteidigung seien diese Aussagen nicht einfach vom Himmel gefallen, sondern im vertraulichen Rahmen der Psychotherapie erarbeitet worden und fänden sich im Kern bereits in früheren Aussagen (pag. 2558 f.). Mögen die Aussagen auch nicht vom Himmel gefallen sein, so kommen doch zentrale Elemente aus dem Nichts. Von einem filmreifen Kampf um ein aus dem Handschuhfach behändigten Messer, war bis zur Berufungsverhandlung nie die Rede. Dass A.________ nachdem er dem Privatkläger das Messer entrissen habe, diesen von hinten gestochen habe, wird in dieser Form auch zum ersten Mal geschildert.